Zeitliche Begrenzung: Der Verpflegungsmehraufwand kann für maximal 90 Tage oder drei Monate geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können keine weiteren Verpflegungspauschalen mehr beantragt werden.. Darf ich Verpflegungsmehraufwand länger als 3 Monate geltend machen? Wann gilt die sogenannte Dreimonatsfrist und wann ist sie außer Kraft? Diese Frage stellen sich Arbeitnehmer und Angestellte immer wieder in unterschiedlichen Zusammenhängen, wenn Sie vor ihren Reisekostenabrechnungen sitzen.
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Die Dreimonatspflicht ist Teil des Einkommenssteuergesetz und lautet ” Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. ” (Quelle: § 9, Abs. 4a, Satz 6 ). Für wen gilt die Dreimonatsfrist?. Die Dreimonatsregel besagt, dass ein Mitarbeiter nur für die ersten drei Monate seiner Auswärtstätigkeit steuerfreie Verpflegungspauschalen von seinem Arbeitgeber erhalten, bzw. diese über seine Einkommensteuererklärung geltend machen darf.